Cannabinoid_Verbot

Cannabinoid Verbot

Cannabinoid Verbot

Wie einige von Euch sicher mitbekommen haben, sind aus unserem Shop einige Artikel verschwunden. Das hängt mit der fünften Verordnung zur Änderung der Anlage des Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetzes zusammen. Was das genau bedeutet und was sich dadurch ändert, erklären wir im folgenden Artikel.

 

Was ist das Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz?

Das Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz (NpSG) ist ein deutsches Gesetz, das am 26. November 2016 in Kraft getreten ist, um die Verbreitung neuer psychoaktiver Stoffe (NPS) zu bekämpfen und die Gesundheit der Bevölkerung zu schützen.

Es zielt darauf ab, den Umgang mit neuen psychoaktiven Stoffen außerhalb des Anwendungsbereichs des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) und des Arzneimittelgesetzes zu regulieren. Im Gegensatz zum einzelstofflichen Ansatz des BtMG verbietet das NpSG ganze Stoffgruppen. Dies ermöglicht es, effektiver gegen die schnelle Entwicklung neuer chemischer Varianten vorzugehen. 

Das Gesetz kann den Handel, das Inverkehrbringen, die Herstellung, die Ein-, Aus- und Durchfuhr, den Erwerb, den Besitz und das Verabreichen von NPS verbieten. Anerkannte Verwendungen zu gewerblichen, industriellen oder wissenschaftlichen Zwecken sind von den Verboten ausgenommen. Auch Arzneimittel und Betäubungsmittel fallen nicht unter das NpSG.

 

Was wurde mit der 5. Verordnung des NpSG verboten?

Neben der Erweiterung der Stoffgruppen der Benzodiazepine und Tryptamine wurden die Stoffgruppen der Cannabimimetika erweitert. Darunter fallen aus unserem Shop folgende halbsynthetische Cannabinoide:

  • HHC-O
  • HHC-P
  • HHC-P-O
  • THCP
  • THCP-O
  • THCV

 

Was bedeutet das Verbot?

Im Prinzip wurde mit der Verordnung die Herstellung und der Verkauf der Stoffgruppen verboten. Der Besitz als auch Konsum der Stoffe sind von dem Verbot ausgenommen. Ihr könnt also nach wie vor alles weiter konsumieren, ohne Euch darüber Gedanken machen zu müssen. Nur wurden wir mit dem Verbot dazu gezwungen die betreffenden Produkte vom Shop zu nehmen und können Sie Euch nicht weiter verkaufen. 

 

Was passiert mit den verbliebenen Warenbeständen?

Vieles konnten wir noch kurzfristig verkaufen. Doch einiges liegt noch an unserem Lager und wird in Kürze über Aktionen an Euch verschenkt. Dafür werden wir in Kürze unseren Newsletter in Betrieb nehmen und über Social Media kräftig die Werbetrommel rühren. Damit Ihr davon nichts verpasst solltet Ihr uns über die entsprechenden Kanäle folgen.

 

Wird es Ersatzprodukte geben, die eine psychoaktive Wirkung haben?

Ja, die wird es definitiv geben. Diese erkennt Ihr in Kürze unter dem Namen 10-OH-HHC und 10-OH-HHCP in unserem Shop. Ein gesonderter Artikel zu dem neuen Cannabinoiden wird in Kürze folgen.

Quelle: 5. Verordnung des NpSG

 

 

 

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